Verkaufs- und Annahmebedingungen

Aktion Gänseblümchen e.V., Heiden

Aktion Gänseblümchen e.V.

Verkaufs- und Annahmebedingungen

Beitritt zum Verein Aktion Gänseblümchen e.V.

  • Um eigene Ware über die Aktion Gänseblümchen verkaufen zu können, muss ein Verkäufer Mitglied im Verein sein. Mitglieder erhalten eine Verkäufernummer. Der Vereinsjahresbeitrag beträgt 12,00 €.
Bekleidung
  • Die abgegebene Ware muss gewaschen, sauber und in einwandfreiem Zustand sein. Das Team der Aktion Gänseblümchen behält sich das Recht vor verschmutzte oder beschädigte Ware aus dem Sortiment zu nehmen.
  • Die Ware wird eine Saison lang zum Verkauf angeboten. Je früher die Ware abgegeben wird, desto mehr Verkaufstage stehen für den Verkauf zur Verfügung.
  • Am Ende einer Saison wird die gesamte nicht verkaufte Ware an caritative Einrichtungen gespendet, z. B. Babykorb in Borken, an Kinderheime oder andere soziale Einrichtungen.
  • Annahme von Kleidungsgrößen: 50 – 188, gerne auch Frühchengrößen.
  • Keine Annahme von Schuhen und Unterwäsche ab Größe 104.
Preise und Beschriftung
  • Die Preisschilder, (Klebekreppband- glatt), werden gut sichtbar innen in die Kleidung geklebt, also bei Oberbekleidung in den Kragen und bei Hosen und Röcken in den Bund.
  • Die Kunden bekommen 80 % des Verkaufspreises ausgezahlt. 20% des Verkaufspreises behält der Verein für soziale, caritative und mildtätige Spenden.
  • Die Preise werden in 50 Cent-Schritten geschrieben (1,00 €; 1,50 €; 2,00 €; 2,50 €; 3,00 €; 3,50 €; …)
Guthaben
  • Kundenguthaben, die ein Jahr nicht abgeholt wurden, werden automatisch dem Spendenkonto gutgeschrieben.
Großteile
  • Große Teile wie Kinderwagen, Kinderbett, Fahrrad- und Autositze, etc. werden 3 Monate zum Verkauf angeboten, danach ist der Kunde verpflichtet, seine Ware selbstständig abzuholen, ansonsten gelten die Teile als Spende und werden an andere Organisationen wie das Caro-Kaufhaus, die Diakonie oder Babykorb weitergegeben.
Haftung
  • Wir übernehmen keine Haftung für beschädigte oder verloren gegangene Ware.
Ende des Verkaufsrechts
  • von Seiten des Kunden: auf Wunsch.
  • von Seiten der Aktion Gänseblümchen
    • wenn diese den Kunden mehrmals darauf hingewiesen hat, dass die von Ihm gebrachte Ware defekt, dreckig oder fleckig war.
    • wenn ein Kunde mehr als zwei Jahre keine Ware mehr verkauft hat.