Um eigene Ware über die Aktion Gänseblümchen verkaufen zu können, muss ein Verkäufer Mitglied im Verein sein. Mitglieder erhalten eine Verkäufernummer. Der Vereinsjahresbeitrag beträgt 12,00 €.
Bekleidung
Die abgegebene Ware muss gewaschen, sauber und in einwandfreiem Zustand sein. Das Team der Aktion Gänseblümchen behält sich das Recht vor verschmutzte oder beschädigte Ware aus dem Sortiment zu nehmen.
Die Ware wird eine Saison lang zum Verkauf angeboten. Je früher die Ware abgegeben wird, desto mehr Verkaufstage stehen für den Verkauf zur Verfügung.
Am Ende einer Saison wird die gesamte nicht verkaufte Ware an caritative Einrichtungen gespendet, z. B. Babykorb in Borken, an Kinderheime oder andere soziale Einrichtungen.
Annahme von Kleidungsgrößen: 50 – 188, gerne auch Frühchengrößen.
Keine Annahme von Schuhen und Unterwäsche ab Größe 104.
Preise und Beschriftung
Die Preisschilder, (Klebekreppband- glatt), werden gut sichtbar innen in die Kleidung geklebt, also bei Oberbekleidung in den Kragen und bei Hosen und Röcken in den Bund.
Die Kunden bekommen 80 % des Verkaufspreises ausgezahlt. 20% des Verkaufspreises behält der Verein für soziale, caritative und mildtätige Spenden.
Die Preise werden in 50 Cent-Schritten geschrieben (1,00 €; 1,50 €; 2,00 €; 2,50 €; 3,00 €; 3,50 €; …)
Guthaben
Kundenguthaben, die ein Jahr nicht abgeholt wurden, werden automatisch dem Spendenkonto gutgeschrieben.
Großteile
Große Teile wie Kinderwagen, Kinderbett, Fahrrad- und Autositze, etc. werden 3 Monate zum Verkauf angeboten, danach ist der Kunde verpflichtet, seine Ware selbstständig abzuholen, ansonsten gelten die Teile als Spende und werden an andere Organisationen wie das Caro-Kaufhaus, die Diakonie oder Babykorb weitergegeben.
Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für beschädigte oder verloren gegangene Ware.
Ende des Verkaufsrechts
von Seiten des Kunden: auf Wunsch.
von Seiten der Aktion Gänseblümchen
wenn diese den Kunden mehrmals darauf hingewiesen hat, dass die von Ihm gebrachte Ware defekt, dreckig oder fleckig war.
wenn ein Kunde mehr als zwei Jahre keine Ware mehr verkauft hat.